Rechtsirrtum #7

Ein Pfeil nach unten

Wer betrunken mit dem Auto fährt, macht sich gerichtlich strafbar

Dies ist falsch. Wenn jemand mit einem Promillegehalt über 0,5 bzw. 0,8 ‰ im Straßenverkehr unterwegs ist, kann der Führerschein für eine gewisse Zeit abgenommen werden und er muss eine Strafe zahlen. Allerdings ist diese Handlung des betrunkenen Fahrens nicht gerichtlich strafbar. Erst wenn es zu einem Unfall kommt und dabei ein Personenschaden entsteht, wäre die Handlung gerichtlich strafbar.

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Rotenturmstraße 19/2/32, 1010 Wien
Stiftsplatz 5/9, 3400 Klosterneuburg, Sprechstelle

E-Mail: office@machac-haeussler.law
Telefon: +43 (0) 1 533 08 50
Fax: 01 533 08 50 11






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