Rechtsirrtum #4

Ein Pfeil nach unten

Die Polizei braucht immer einen Durchsuchungsbefehl, um in die Wohnung zu kommen

Richtig ist, dass die Wohnung bzw. das Haus rechtlich besonders geschützt sind. Ist allerdings Gefahr in Verzug – beispielsweise eine Geiselnahme, oder häusliche Gewalt – wird von der Polizei kein Durchsuchungsbefehl benötigt. Auch wenn unmittelbar Gefahr für Leib und Leben droht, ein sogenannter gefährlicher Angriff von Personen vorliegt, die von diesem Haus ausgeht, dann benötigt die Polizei ebenfalls keinen Durchsuchungsbefehl. Weiters ist kein Durchsuchungsbefehl für ein Auto notwendig, auch nicht um das Telefonverzeichnis eines Handys zu durchsuchen. Im Umgang mit der Polizei selbst ist zu beachten, dass diese meistens fragt „Dürfen wir hineinkommen“? Wenn man sie hineinbittet, erfolgt eine sogenannte Freiwillige Nachschau, für die ist ebenfalls kein richterlicher Durchsuchungsbefehl notwendig. Beweise aus einer illegalen Hausdurchsuchung sind verwertbar. Prinzipiell kann festgestellt werden, dass die Hausdurchsuchung rechtswidrig war, dadurch werden aber die Beweismittel, die dadurch gewonnen wurden, nicht unverwertbar. Dies ist in amerikanischen Filmen an sich immer ein großes Thema, wann wo wie der Beweis gewonnen wurde, das ist in unseren Rechtssystemen in dieser Form fast gänzlich unbekannt.

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