Führerschein / Reisepass

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Führerscheinentzug

Immer ärgerlich und oft nicht zu Recht!

Jeder Verkehrsteilnehmer kennt die Situation im Rahmen einer Verkehrskontrolle, oder wegen Verdacht des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung angehalten zu werden.

Noch unangenehmer wird die Angelegenheit jedoch, bei Verdacht auf Alkohol oder Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr.

Nicht selten können entsprechende Führerscheinentzugsbescheide und Verwaltungsstrafen durch die Kompetenz und Erfahrung der Kanzlei Mag. Machac aufgehoben bzw verhindert werden.

In zahlreichen Verfahren vertritt Rechtsanwalt Mag. Simon Häussler, als ihr kompetenter Ansprechpartner in diesen Verfahren, Mandanten bei denen ein Verdacht auf THC (und auch CBD) Konsum von den Behörden behauptet wird. In Ermangelung einer gesetzlichen Grenzmengenregelung (wie .B. beim Alkohol) finden hier regelmäßig Führerscheinentzüge zu Unrecht statt.

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Entzug der Reisedokumente

Kompetente Anwälte für heikle Verfahren

Wenige wissen, dass die Ausstellung, Verlängerung und Änderung des Reisepasses/Personalausweises bzw diese Reisedokumente bei gewissen Verstößen gegen das Straf- und Suchtmittelgesetz von den Behörden entzogen werden können.

Die Passbehörde hat – unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – zu prüfen, ob vom Passbesitzer eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr ausgeht, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und ob dies auch für die Zukunft gerechtfertigt ist.

Ein Entzug der Reisedokumente kann den „sozialen und wirtschaftlichen Tod“ einer Person, gerade im kleinen Österreich, bedeuten. In zahlreichen Verfahren vertritt Rechtsanwalt Mag. Simon Häussler, als Ihr kompetenter Ansprechpartner in diesen heiklen Entzugsverfahren und steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite.

Vereinbaren Sie einen Termin!

Bevor Sie also einen Führerscheinentzug aufgrund des Verdachts von Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr einfach hinnehmen, melden Sie sich sicherheitshalber bei der Kanzlei Mag. Machac und vereinbaren einen Termin zu einer schnellen ersten Rechtsberatung.

ACHTUNG! Auch wenn der „Urintest“ verweigert werden darf, weisen wir darauf hin, dass die Verweigerung einer polizeiamtsärztlichen Untersuchung samt Blutabnahme zwar zulässig ist, dadurch jedoch erhebliche zusätzliche Verwaltungsstrafen entstehen und ein Führerscheinentzug aufgrund einer mangelnden Überprüfbarkeit kaum mehr sinnvoll zu bekämpfen ist.

Fachliche Kompetenz

Die fachliche Kompetenz ist das Fundament für unseren Erfolg. Sie erwartet präzise und hocheffiziente Rechtsberatung sowie das erfolgreiche Einschreiten der Anwälte bei Gericht. Besonders in strafrechtlichen Verfahren, die oft sehr komplex sein können, ist diese Expertise unverzichtbar. Durch unser breites Spektrum an Fachwissen bei Suchtgiftdelikten, allgemeinem Strafrecht bis zu Führerschein-Themen, Zivil- und Baurecht, bietet die Kanzlei umfassende rechtliche Unterstützung.

Menschlichkeit und Empathie

Wir sehen auch den Menschen: Neben der reinen Rechtsberatung geht es immer auch um die menschliche Unterstützung. Die Anwälte unserer Kanzlei zeigen eine außergewöhnliche Sensibilität für die Lebenslagen ihrer Mandanten. Diese Empathie wirkt sich positiv auf die Mandantenbeziehung aus und erleichtert oftmals den Umgang mit den juristischen Herausforderungen.

Schnelle Reaktionszeit und Erreichbarkeit

Eine unserer Schlüsselqualitäten ist die schnelle Reaktionszeit und Erreichbarkeit. Egal ob telefonisch oder per E-Mail, die Anwälte sind stets erreichbar, selbst außerhalb der normalen Bürozeiten. Dies ist gerade im Strafrecht, wo oft rasches Handeln erforderlich ist, ein wichtiger Faktor für den Erfolg einer Kanzlei und ihrer Mandanten.

Transparenz und Verständlichkeit

Bei uns kommt kein Zweifel auf: wir stehen für eine transparente Arbeitsweise und komplexe juristische Sachverhalte werden von uns verständlich erklärt. Damit schaffen wir eine wichtige Basis für die Kommunikation mit unseren Mandanten und schaffen Vertrauen. Ihr unschätzbarer Vorteil, wenn das Verständnis der rechtlichen Situation entscheidend für den Ausgang des Falls ist.

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Einblick in die Materie

Richtiges Verhalten gegenüber der Polizei

Unsere Empfehlungen im Umgang mit der Polizei

Rechtsirrtum #5

Schwarzfahren ist gerichtlich strafbar

Rechtsirrtum #7

Wer betrunken mit dem Auto fährt, macht sich gerichtlich strafbar

Kontakt

Kanzlei Machac & Haeussler
Rotenturmstraße 19/2/32, 1010 Wien
Stiftsplatz 5/9, 3400 Klosterneuburg, Sprechstelle

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Telefon: +43 (0) 1 533 08 50
Fax: 01 533 08 50 11






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