Führerscheinentzug
Immer ärgerlich und oft nicht zu Recht!
Jeder Verkehrsteilnehmer kennt die Situation im Rahmen einer Verkehrskontrolle, oder wegen Verdacht des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung angehalten zu werden.
Noch unangenehmer wird die Angelegenheit jedoch, bei Verdacht auf Alkohol oder Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr.
Nicht selten können entsprechende Führerscheinentzugsbescheide und Verwaltungsstrafen durch die Kompetenz und Erfahrung der Kanzlei Mag. Machac aufgehoben bzw verhindert werden.
In zahlreichen Verfahren vertritt Rechtsanwalt Mag. Simon Häussler, als ihr kompetenter Ansprechpartner in diesen Verfahren, Mandanten bei denen ein Verdacht auf THC (und auch CBD) Konsum von den Behörden behauptet wird. In Ermangelung einer gesetzlichen Grenzmengenregelung (wie .B. beim Alkohol) finden hier regelmäßig Führerscheinentzüge zu Unrecht statt.
Entzug der Reisedokumente
Kompetente Anwälte für heikle Verfahren
Wenige wissen, dass die Ausstellung, Verlängerung und Änderung des Reisepasses/Personalausweises bzw diese Reisedokumente bei gewissen Verstößen gegen das Straf- und Suchtmittelgesetz von den Behörden entzogen werden können.
Die Passbehörde hat – unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – zu prüfen, ob vom Passbesitzer eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr ausgeht, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und ob dies auch für die Zukunft gerechtfertigt ist.
Ein Entzug der Reisedokumente kann den „sozialen und wirtschaftlichen Tod“ einer Person, gerade im kleinen Österreich, bedeuten. In zahlreichen Verfahren vertritt Rechtsanwalt Mag. Simon Häussler, als Ihr kompetenter Ansprechpartner in diesen heiklen Entzugsverfahren und steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite.
Vereinbaren Sie einen Termin!
Bevor Sie also einen Führerscheinentzug aufgrund des Verdachts von Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr einfach hinnehmen, melden Sie sich sicherheitshalber bei der Kanzlei Mag. Machac und vereinbaren einen Termin zu einer schnellen ersten Rechtsberatung.
ACHTUNG! Auch wenn der „Urintest“ verweigert werden darf, weisen wir darauf hin, dass die Verweigerung einer polizeiamtsärztlichen Untersuchung samt Blutabnahme zwar zulässig ist, dadurch jedoch erhebliche zusätzliche Verwaltungsstrafen entstehen und ein Führerscheinentzug aufgrund einer mangelnden Überprüfbarkeit kaum mehr sinnvoll zu bekämpfen ist.
Fachliche Kompetenz
Menschlichkeit und Empathie
Schnelle Reaktionszeit und Erreichbarkeit
Transparenz und Verständlichkeit
Jetzt Termin vereinbaren!
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail
E-Mail: office@machac-haeussler.law
Telefon: +43 (0) 1 533 08 50