Um einen Polizisten als Zeugen zu widerlegen, brauche ich 3 Zeugen
In Österreich ist die Beweiswürdigung des Gerichtes gem. § 258 StPO Abs. 2 an sich frei, es gibt daher keine Regelung, wie welche Aussage zu gewichten ist. Tatsache ist, dass es Polizisten durch ihre berufliche Praxis gewohnt sind, vor Gerichten auszusagen, und meistens über ein Protokoll zu referieren, das sie selbst geschrieben haben und im Umgang mit den Gerichten einfach versierter und daher vom Verteidiger nur sehr schwer zu widerlegen sind. Der Ursprung dieser juristischen Sage scheint aus dem Mittelalter zu stammen, da in früheren Rechtssystemen – um einen Adeligen zu widerlegen – 7 Zeugen notwendig waren.
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