Wenn ich im Lokal 3 Mal „Zahlen“ sage und keine Rechnung bekomme, kann ich gehen
Auch das ist unrichtig. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Wirt dadurch, dass man 3 x „Zahlen“ sagt, auf seinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises verzichtet. Wenn allerdings der Kellner wirklich nicht kommt, kann man eine Karte hinterlassen, wohin die Rechnung geschickt werden soll. Wenn man einfach geht, könnte man wegen Betruges gem. § 146 StGB angeklagt werden.
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