In keinem strafrechtlichen Bereich kann der Verteidiger so viel erreichen wie im SMG. Es gibt vielseitige Verteidigungsmöglichkeiten, vom einfachen Diversionsantrag bis zur Anregung einer Wahrungsbeschwerde bei der Generalprokuratur ist alles möglich.
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Die bedingte Nachsicht gemäß § 44 Abs 2 StGB
Generell in Strafverfahren, insbesondere in Suchtmittel-verfahren, sind die Nebenfolgen einer Verurteilung in Form von verwaltungsbehördlichen Eingriffen für betroffene Personen oft schwerwiegend.
Grundlagen des Suchtmittelgesetzes
„Die Schliche des geltenden Rechts zu kennen, die Leidenschaft, außergewöhnliche Lösungen zu finden, und die Wachheit, wesentliche Schritte rasch zu setzen sind das Rüstzeug für meinen Einsatz und Ihren juristischen Erfolg.“
„Das Suchtmittelrecht in Österreich“
Bad Saarower Tage, Chorin, 15. & 16. September 2017 „Brennpunkt Verteidigung in BtM-Strafsachen: Das Betäubungsmittelverfahren als Blaupause aktueller strafrechtlicher Entwicklungen“ Vereinigung Berliner Strafverteidiger