„Die Schliche des geltenden Rechts zu kennen, die Leidenschaft, außergewöhnliche Lösungen zu finden, und die Wachheit, wesentliche Schritte rasch zu setzen sind das Rüstzeug für meinen Einsatz und Ihren juristischen Erfolg.“ Diesem Motto folgend ist Arthur Machac zum Experten für das Suchtmittelgesetz in Österreich aufgestiegen. Eine Auszeichnung als erfolgreichster Einzelkämpfer im Trend Anwaltsranking unterstreicht seine Erfolge. Er ist Autor von „Suchtmittelrecht für die Praxis“ und Eigentümer der „Grenzmengen-App“. Im Vortrag werden Grundlagen des österreichischen Suchtmittelrechts thematisiert und die wichtigsten Bestimmungen des SMG dargestellt. Die Rechtslage wird anhand einfacher Beispiele erklärt und der richtige Umgang mit der Polizei erörtert.

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Grundlagen der Strafverteidigung in Suchtmittelsachen
Sinn dieses Vortrages ist es, den Verteidiger auf einige „Haken und Ösen“ des SMG hinzuweisen, über welche auch regelmäßig Gericht und Staatsanwaltschaft stolpern, und relevante Judikatur darzustellen, welche man kennen sollte.
Die bedingte Nachsicht gemäß § 44 Abs 2 StGB
Generell in Strafverfahren, insbesondere in Suchtmittel-verfahren, sind die Nebenfolgen einer Verurteilung in Form von verwaltungsbehördlichen Eingriffen für betroffene Personen oft schwerwiegend.
„Das Suchtmittelrecht in Österreich“
Bad Saarower Tage, Chorin, 15. & 16. September 2017 „Brennpunkt Verteidigung in BtM-Strafsachen: Das Betäubungsmittelverfahren als Blaupause aktueller strafrechtlicher Entwicklungen“ Vereinigung Berliner Strafverteidiger