Bad Saarower Tage, Chorin, 15. & 16. September 2017 „Brennpunkt Verteidigung in BtM-Strafsachen: Das Betäubungsmittelverfahren als Blaupause aktueller strafrechtlicher Entwicklungen“ Vereinigung Berliner Strafverteidiger
Anmerkung zum Skript: Rechtslage 01.09.2017
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Sinn dieses Vortrages ist es, den Verteidiger auf einige „Haken und Ösen“ des SMG hinzuweisen, über welche auch regelmäßig Gericht und Staatsanwaltschaft stolpern, und relevante Judikatur darzustellen, welche man kennen sollte.
Die bedingte Nachsicht gemäß § 44 Abs 2 StGB
Generell in Strafverfahren, insbesondere in Suchtmittel-verfahren, sind die Nebenfolgen einer Verurteilung in Form von verwaltungsbehördlichen Eingriffen für betroffene Personen oft schwerwiegend.
Grundlagen des Suchtmittelgesetzes
„Die Schliche des geltenden Rechts zu kennen, die Leidenschaft, außergewöhnliche Lösungen zu finden, und die Wachheit, wesentliche Schritte rasch zu setzen sind das Rüstzeug für meinen Einsatz und Ihren juristischen Erfolg.“