Wegen 870 kg Cannabiskraut (Gras) verurteilt, trotzdem konnte eine Haftstrafe vermieden werden

Ein Pfeil nach unten

Ein Growshop-Betreiber trat an Mag. Arthur Machac heran. Ihm wurde vorgeworfen, mittels des Verkaufes von Stecklingen im Zeitraum von September 2009 bis Februar 2012 durch den Verkauf von insgesamt 155.000 Stecklingen zur Herstellung von 870 kg Cannabiskraut beigetragen zu haben. Da es sich um ein größeres Geschäft handelte, wurde ursprünglich erwogen, diesen gem. 28a Abs. 5 SMG anzuklagen (Strafdrohung 10-20 Jahre oder lebenslang) als Leiter einer kriminellen Organisation. Dies konnte abgewendet werden. In weiterer Folge wurde der Angeklagte in 1. Instanz zu 3 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Aufgrund des erfolgreichen Rechtsmittels an den Obersten Gerichtshof zu 15 Os 22/13v ergab sich für den Angeklagten eine weitere Chance. Im 2. Rechtsgang wurde die Strafe auf insgesamt 34 Monate herabgesetzt, davon 10 Monate unbedingt. Diese kann der Mandant mittels Fußfessel ableisten und die Haftstrafe bleibt ihm erspart.

Ähnliche Artikel

Diversion für einen Berufssoldaten

Diversionserfolg

Diversion trotz Vorstrafe

Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof

Kontakt

Kanzlei Machac & Haeussler
Rotenturmstraße 19/2/32, 1010 Wien
Stiftsplatz 5/9, 3400 Klosterneuburg, Sprechstelle

E-Mail: office@machac-kanzlei.at
Telefon: +43 (0) 1 533 08 50
Fax: 01 533 08 50 11

Please enable JavaScript in your browser to complete this form.
Checkboxes

Datenschutz ist uns wichtig

Für ein optimales Surferlebnis empfehlen wir Ihnen, der Verwendung von Cookies zuzustimmen. Manche Cookies sind essentiell für die Funktion dieser Website und können daher nicht abgewählt werden. Andere Cookies helfen uns, die Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Durch Cookies von Drittanbietern erhalten Sie Zugriff auf Social Media Funktionen und Sie erhalten persönlich zugeschnittene Werbeanzeigen. Einige unserer Cookies werden in den USA verarbeitet. Wenn Sie diese Cookies akzeptieren, stimmen Sie der Verarbeitung dieser in den USA zu. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichenden Datenschutzregulierungen ein. Es besteht das Risikio, dass Ihre Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken genutzt werden können. In der Datenschutzerklärung, erhalten Sie weitere Informationen. Die Einstellungen können jederzeit unter „Cookie Policy“ angepasst werden.Für ein optimales Surferlebnis empfehlen wir Ihnen, der Verwendung von Cookies zuzustimmen. Manche Cookies sind essentiell für die Funktion dieser Website und können daher nicht abgewählt werden. Andere Cookies helfen uns, die Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Durch Cookies von Drittanbietern erhalten Sie Zugriff auf Social Media Funktionen und Sie erhalten persönlich zugeschnittene Werbeanzeigen. Einige unserer Cookies werden in den USA verarbeitet. Wenn Sie diese Cookies akzeptieren, stimmen Sie der Verarbeitung dieser in den USA zu. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichenden Datenschutzregulierungen ein. Es besteht das Risikio, dass Ihre Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken genutzt werden können. In der Datenschutzerklärung, erhalten Sie weitere Informationen. Die Einstellungen können jederzeit unter „Cookie Policy“ angepasst werden.
Nur mit den notwendigen Cookies, ist diese Website funktionsfähig. Sie ermöglichen grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation. Diese Cookies werden vom Betreiber der Website ausgespielt und werden nur an diese Seite übermittelt.
Statistik-Cookies helfen uns als Website-BetreibStatistik-Cookies helfen uns als Website-Betreiber zu verstehen, wie User*innen mit unseren Inhalten interagieren und welche Seiten besucht werden. Die Informationen werden gesammelt und anonym an unseren Dienstleister weitergegeben. Hier werden folgende Cookies verwendet: Google Analytics - 14 Monateer zu verstehen, wie User*innen mit unseren Inhalten interagieren und welche Seiten besucht werden. Die Informationen werden gesammelt und anonym an unseren Dienstleister weitergegeben. Hier werden folgende Cookies verwendet: Google Analytics - 14 Monate
Diese Cookies werden von Dienstleistern dafür verwendet individualisierte Werbeinhalte für Zielgruppen zu erstellen. Hier werden folgende Cookies verwendet: Google Ads - 14 Monate Youtube - 6 Monate