Der Mandant wurde angeklagt wegen Besitzes von 10 kg Cannabis und in 1. Instanz zu 1 Jahr bedingter Haft mit einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt. Gegen das mangelhafte erstinstanzliche Urteil wurde vor dem Obersten Gerichtshof erfolgreich eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angestrengt. Daraufhin wurde das erstinstanzliche Urteil zur Gänze aufgehoben und zur Verbesserung an das Landesgericht für Strafsachen zurückverwiesen. Im Ergebnis wurde der Fall diversionell erledigt: Der Mandant muss nun lediglich 4 Mal zur Urinabgabe, eine Haftstrafe blieb ihm gänzlich erspart.
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