Dem Mandanten wurde vorgeworfen, vorsätzlich THC-haltige Cannabispflanzen auf seinem Grundstück angebaut zu haben. Richtig war, dass der Mandant harmlosen Industriehanf angebaut hatte, dass seine Pflanzen aber mit der Zeit THC-haltig wurden. Aufgrund einer Laboruntersuchung der Pflanzen in Verbindung mit einer agrartechnischen Studie konnte dem Gericht nachgewiesen werden, dass der Industriehanf erst infolge einer Kreuzung mit THC-haltigem Hanf aus der näheren Umgebung durch Pollenflug THC-haltig wurde. Dieser Umstand war aber weder bekannt noch war er vom Mandanten gewollt. Mangels Vorsatzes wurde der Mandant bereits in erster Instanz freigesprochen.
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