Freispruch für Banker

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Der Mandant, das Aushängeschild seiner Filiale der ersten Bank in Wien, wurde fälschlicherweise von einem einschlägig vorbestraften Betrüger bezichtigt, ihm bei der Erstellung fauler Kredite mit gefälschten Dokumenten geholfen zu haben.

Grund hierfür war ein Rachemotiv des Betrügers! Der Mandant erkannte bei einer Gegenüberstellung den Vater des Täters, als einer jener Kreditnehmer in seiner Filiale. Daraufhin belastete der Betrüger den Mitarbeiter der ersten Bank schwer.

Nach erfolgreicher Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht Wien konnte Mag. Arthur Machac jedoch die Unschuld des Mandanten in einer dramatischen und emotionalen Hauptverhandlung beweisen!
Der Täter wurde wegen schwerem Betrugs und Verleugnung verurteilt.

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Kontakt

Kanzlei Machac & Haeussler
Rotenturmstraße 19/2/32, 1010 Wien
Stiftsplatz 5/9, 3400 Klosterneuburg, Sprechstelle

E-Mail: office@machac-haeussler.law
Telefon: +43 (0) 1 533 08 50
Fax: 01 533 08 50 11






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