Baumängel

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  • Dokumentation ist wichtig! Fotos, Vertragsunterlagen, Bautagebuch, Pläne rechtzeitig sichern.
  • Fristen beachten Gewährleistung 3 Jahre bei unbeweglichen Sachen, 2 Jahre bei beweglichen ab Übergabe.
  • Für Schadenersatz 3 Jahre ab Entdeckung des Mangels.
  • Zahlungen stoppen bis Mängel behoben sind.
  • Beweissicherung rechtzeitig bei Gericht beantragen.
  • Nicht bis zum letzten Tag warten.

 

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Kontakt

Kanzlei Machac & Haeussler
Rotenturmstraße 19/2/32, 1010 Wien
Stiftsplatz 5/9, 3400 Klosterneuburg, Sprechstelle

E-Mail: office@machac-haeussler.law
Telefon: +43 (0) 1 533 08 50
Fax: 01 533 08 50 11






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