Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde der Mandant angehalten und wurde von den Behörden festgestellt, dass sich dieser vermeintlich in einem von Suchtmitteln beeinflussten Zustand befand.
Nach rechtlicher Evaluierung des Blutbefundes durch Mag. Simon Häussler, konnte jedoch festgestellt werden, dass sich lediglich das nicht mehr psychoaktive Abbauprodukt THC – COOH (als Konsumwert bekannt) nachgewiesen werden konnte.
Im ersten Schritt ging sowohl der polizeiamtsärztliche Dienst, als auch die Verwaltungsbehörde, von einem Nachweis einer Suchtmittelbeeinträchtigung aus. Aufgrund der fachlichen Kompetenz der Kanzlei Machac, sowie der ständigen Zusammenarbeit mit einem der führenden Privatlabore in Wien, konnte bereits die Erstinstanz (!) davon überzeugt werden, dass der nicht-psychoaktive Abbaustoff keine psychoaktive Wirkung mehr entfalten und daher auch nicht von einer Suchtmittelbeeinträchtigung ausgegangen werden kann und wurden entsprechend alle Verfahren bereits erstinstanzlich eingestellt, was dem Mandanten sowohl jede Menge an Kosten und Zeit sparte.