Erbschaftsklage abgeschmettert

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Die Mandantin war jahrelang mit dem Erblasser liiert. In dieser Zeit hat der Erblasser der Mandantin eine Eigentumswohnung gekauft. Unmittelbar nach dem Tod des Erblassers meldet sich die Alleinerbin und klagt die Mandantin auf Rückzahlung des Kaufpreises für die Eigentumswohnung, denn laut Erbin hätte der Erblasser die Wohnung nicht geschenkt, sondern den Kaufpreis der Mandantin nur als Darlehen gegeben. Im anschließenden Prozess konnte die Richterin erfolgreich davon überzeugt werden, dass der Erblasser sehr wohl edlen Gemüts war und seiner jahrelangen Lebensgefährtin die Wohnung geschenkt hatte, wenngleich er sonst eher knausrig war.

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