Der Vortrag von RA Mag. Arthur Machac (gehalten beim Österreichischen Strafverteidigertag in Graz am 13. April 2024) bietet einen kompakten, praxisnahen Einstieg in die Besonderheiten der Verteidigung nach dem Suchtmittelgesetz (SMG). Ziel ist es, typische Fehlerquellen im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren aufzuzeigen, strategisch nutzbare Normen zu erklären und relevante Judikatur einzuordnen. Anhand konkreter Fälle werden Verteidigungsansätze greifbar gemacht – vom Umgang mit Grenzmengen und Reinsubstanzgehalten über die Rolle der Diversion bis hin zur Antragstellung nach § 39 SMG. Ein Angebot für alle, die sich juristisch fundiert, aber praxisnah mit dem Thema auseinandersetzen wollen.
Zentrale Inhalte:
- Privilegierung & Strafrahmenminderung (§ 27 SMG): Richtige Einordnung kann Strafen drastisch reduzieren und zur Diversion führen.
- Verjährung & Verfahrensfehler: Gerade bei kleineren Delikten oft entscheidend – taktische Prüfung bringt Verteidigungsvorteile.
- Wichtige Fallkonstellationen: „Einkaufsfahrten“, Konsumproblematik, falsche Subsumtion von Substanzen, THCA vs. Delta-9-THC.
- Judikaturkenntnis als Verteidigungsinstrument: Zahlreiche Entscheidungen des OGH zeigen Ansatzpunkte für Argumentation und Beschwerden.
- Reinsubstanzgehalt & Grenzmengen: Aktuelle Entwicklungen beeinflussen die Strafzumessung wesentlich.
- Sonderregelungen & Reformbedarf: § 42 SMG (beschränkte Auskunft) sowie § 39 SMG (Therapie statt Haft) bieten Potenzial, werden aber oft übersehen.
- Taktik in der Verteidigung: Frühzeitige Antragstellung, gezielte Aktenprüfung und detaillierte Begründungen sind entscheidend.
Fazit: Wer die Feinheiten des SMG kennt und anwenden kann, hat als Verteidiger:in große Spielräume – oft mit erheblichem Unterschied für den Ausgang des Verfahrens.
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